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Artikel-Nr.: ALMI.11.RA
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Zulassung: ohne
TÜV-Abnahme DE: nicht möglich (nur für den Motorsport)
Material: Edelstahl
Herstellernummer: ALMI.11.RA
Beispielfoto(s) / Abbildung ähnlich
techn. Info: Rohrdurchmesser 55mm
für:
Alfa Romeo MiTo 1.4i (57 kW / 78 PS) ab 2013
Alfa Romeo MiTo 1.4 TJet (114 kW / 155 PS) ab 2008
Alfa Romeo MiTo 1.4 TB (125 kW / 170 PS) ab 2009 Quadrifoglio Verde
Dieser Sportauspuff ersetzt den serienmäßigen Endschalldämpfer.
Alfa Romeo MiTo 1.4i (57 kW / 78 PS) ab 2013
Alfa Romeo MiTo 1.4 TJet (114 kW / 155 PS) ab 2008
Alfa Romeo MiTo 1.4 TB (125 kW / 170 PS) ab 2009 Quadrifoglio Verde
Dieser Sportauspuff ersetzt den serienmäßigen Endschalldämpfer.
WICHTIGER HINWEIS
Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde. Generell gilt: Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.
Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde. Generell gilt: Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.
Hersteller "Inoxcar"
Angaben zum Hersteller (Informationspflichten zur GPSR Produktsicherheit):
INOXCAR RACING S.R.L.
Strada Hans Clemer 237
12020 Roccabruna (CN)
Italien
Tel. +39-0171-902269
info@inoxcar.it
Strada Hans Clemer 237
12020 Roccabruna (CN)
Italien
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