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Artikel-Nr.: TWAL.05.120
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Zulassung: ohne
TÜV-Abnahme DE: nicht möglich (nur für den Motorsport)
Material: Edelstahl
Herstellernummer: TWAL.05.120
Beispielfoto(s) / Abbildung ähnlich
für:
Alfa Romeo GT 1.9 MJet (110 kW / 150 PS) ab 2004
Alfa Romeo GT 2.0 JTS (121 kW / 165 PS) ab 2004
Alfa Romeo GT 3.2 V6 24V (176 kW / 240 PS) ab 2004
Dieser Sportauspuff ersetzt den serienmäßigen Endschalldämpfer.
Alfa Romeo GT 1.9 MJet (110 kW / 150 PS) ab 2004
Alfa Romeo GT 2.0 JTS (121 kW / 165 PS) ab 2004
Alfa Romeo GT 3.2 V6 24V (176 kW / 240 PS) ab 2004
Dieser Sportauspuff ersetzt den serienmäßigen Endschalldämpfer.
WICHTIGER HINWEIS
Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde. Generell gilt: Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.
Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde. Generell gilt: Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.
Hersteller "Inoxcar"
Angaben zum Hersteller (Informationspflichten zur GPSR Produktsicherheit):
INOXCAR RACING S.R.L.
Strada Hans Clemer 237
12020 Roccabruna (CN)
Italien
Tel. +39-0171-902269
info@inoxcar.it
Strada Hans Clemer 237
12020 Roccabruna (CN)
Italien
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