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Artikel-Nr.: 55.0386.00
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TÜV-Abnahme DE: nicht möglich (nur für den Motorsport)
Material: Edelstahl
Herstellernummer: 55.0386.00
EAN: 8056326971472
Beispielfoto(s) / Abbildung ähnlich
techn. Info: Vergrößerter Rohrdurchmesser 70 mm
für:
Fiat Grande Punto (199) Abarth 1.4 TJET (114kW) ø70mm 10/2007-2011
Fiat Grande Punto + Punto Evo (199) Abarth 1.4 TJET kit esseesse (132kW) ø70mm 10/2007-
Fiat Punto Evo (199) Abarth 1.4 Turbo Multiair (120kW) ø70mm 10/2009-2014
Fiat Grande Punto (199) Abarth 1.4 TJET (114kW) ø70mm 10/2007-2011
Fiat Grande Punto + Punto Evo (199) Abarth 1.4 TJET kit esseesse (132kW) ø70mm 10/2007-
Fiat Punto Evo (199) Abarth 1.4 Turbo Multiair (120kW) ø70mm 10/2009-2014
WICHTIGER HINWEIS
Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde. Generell gilt: Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.
Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile wie komplette Schalldämpferanlagen, Vor-, Mittel- oder Endschalldämpfer sowie Katalysatoren OHNE EG-Genehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Bei Katalysator-Ersatzrohren sowie Attrappen droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie eine eventuelle Ermittlung von Seiten der Umweltbehörde. Generell gilt: Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zulässig.
Hinweis(e):
Nicht kompatibel mit dem Durchmesser des Serien-Mittelschalldämpfers.
Nicht kompatibel mit dem Durchmesser des Serien-Mittelschalldämpfers.
Hersteller "Ragazzon"
Angaben zum Hersteller (Informationspflichten zur GPSR Produktsicherheit):
Ragazzon S.r.l.
Via Dei Colli 29/33
31058 Susegana (TV)
Italien
Tel. +39-0438-73523
info@ragazzon.it
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Italien
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